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   OLG Naumburg, 02.06.1999 - 10 Verg 1/99   

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https://dejure.org/1999,3868
OLG Naumburg, 02.06.1999 - 10 Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,3868)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.06.1999 - 10 Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,3868)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 10 Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,3868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer Beschwerde bei abgeschossenem Vergabeverfahren; Beschwerde gegen die Nichtaufnahme in ein bauliches Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Konsequenzen hat Nichtinformation der Vergabestelle über Beschwerdeeinlegung? (IBR 1999, 447)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 352 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 17 (Ls.)
  • NZBau 2000, 96
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Entgegen der vom OLG Naumburg in zwei Beschlüssen aus den Jahren 1999 und 2003 vertretenen Rechtsauffassung (OLG Naumburg, Beschl. v. 02.06.1999, 10 Verg 1/99; Beschl. v. 16.01.2003, 1 Verg 10/03, juris Rn. 34) ist eine rechtzeitige Information des öffentlichen Auftraggebers über die Einlegung eines Rechtsmittels vor Ablauf der Rechtsmittelfrist keine Voraussetzung für die Fortgeltung des Zuschlagsverbots nach § 118 Abs. 1 GWB.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates steht der Zulässigkeit auch nicht entgegen, dass es die Antragsgegnerin zunächst entgegen § 117 Abs. 4 GWB unterlassen hat, der Antragstellerin mit der Einlegung der Beschwerde eine Ausfertigung ihres Beschwerdeschriftsatzes zu übermitteln (Senat, Beschluss vom 13.04.1999, WuW/E Verg 223, 225 f. - Restabfallbehandlungsanlage - ; Bechtold GWB, 3. Aufl., § 117 Rn. 5; Immenga/Mestmäcker-Stockmann, GWB, 3. Aufl., § 107 Rn. 19; a.A. OLG Naumburg NZBau 2000, 96).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 11 Verg 1/02

    Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens

    Das Zuschlagsverbot besteht nach ganz überwiegender Auffassung unabhängig davon, ob die Vergabestelle bereits Kenntnis von der sofortigen Beschwerde hat (Byok/Jaeger, Vergaberecht, § 115 Rn. 756; Gröning in: Motzke/Pietzker/Prieß, VOB/A § 117 GWB Rn. 19; Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB 3. Aufl. § 118 Rn. 5; a. A. OLG Naumburg BeschIuss vom 2.6.1999 - 10 Verg 1/99 = NZBau 2000, 96 = IBR 1999, 474 mit Anm. Noch; Beschluss v. 16.1.03 - 1 Verg 10/02).

    2.) Der Senat kann in der Sache jedoch nicht abschließend entscheiden, weil er damit von Beschlüssen des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschluss vom 2.6.1999 - 10 Verg 1/99 = NZBau 2000, 96; Beschluss v. 16.1.03 - 1 Verg 10/02 abweichen würde.

  • OLG Naumburg, 16.07.2002 - 1 Verg 10/02

    Zuschlagserteilung bei Unkenntnis von Rechtsmittel

    Der Senat hält auch weiterhin an seiner im Beschluss vom 02. Juni 1999 (10 Verg 1/99) geäußerten Rechtsauffassung fest.

    Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i.V.m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).

  • OLG Dresden, 17.06.2005 - WVerg 8/05

    Rechtswirkungen der fiktiven Ablehnung eines Nachprüfungsantrags;

    Allerdings begegnet die von der Vergabestelle und dem Beigeladenen hierzu vertretene, aus älterer Rechtsprechung des OLG Naumburg (vgl. NZBau 2000, 96; ZfBR 2003, 293) abgeleitete Rechtsauffassung gravierenden Bedenken.
  • BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04

    Voraussetzungen und Folgen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Soweit das OLG Naumburg in seinen Entscheidungen vom 2.6.1999 (NZBau 2000, 96) und vom 16.1.2003 (VergabeR 2003, 360) die gegenteilige Ansicht vertritt, folgt der Senat dem nicht.
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